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PLATZREGELN

A. Etikette

1. Einhaltung der offiziellen Golfregeln nach R&A und der Platzregeln
Bei jedem Besuch der Golfanlage ist der Golfer verpflichtet sich entsprechend den aktuell gültigen Golfregeln und den nachfolgenden Platzregeln der Leimershof Golfanlage GmbH & Co. KG zu verhalten und zu handeln. Missachte ein Spieler wiederholt diese Richtlinien behält sich das Management das Recht vor, disziplinarische Maßnahmen gegen diesen Spieler festzulegen.

2. „Spirit of the Game“
Handeln Sie aufrichtig, befolgen Sie alle Regeln, wenden Sie alle Strafen an und seien Sie in allen Aspekten des Spiels ehrlich.

3. Rücksicht, Sicherheit und Störung bzw. Ablenkung anderer Golfer
Nehmen Sie zu jedem Zeitpunkt Rücksicht auf andere Golfer. Spielen Sie zügig und lassen Sie durchspielen. Achten Sie zu jedem Zeitpunkt auf die Sicherheit ihrer Mitspieler. Signalisieren Sie einen gefährlichen Ball mit dem lauten Wort „Fore“. Vermeiden Sie gegenüber ihren Mitgolfern jede Art von Störungen und Ablenkungen. Höflichkeit gegenüber Gästen der Golfanlage sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

4. Schonung des Platzes
Probeschwünge sind auf dem Abschlag verboten. Bei Probeschwüngen neben dem Abschlag sind alle Arten von Beschädigungen zu vermeiden. Nur Divots auf dem Fairway und im Semi-Rough werden ordnungsgemäß festgetreten. Bunker werden eingeebnet und alle Pitchmarken werden ausgebessert.

5. Spielrecht und Anhänger
Jeder Golfer hat nur an den Tagen und über die Lochanzahl spielrecht, die seine gewählte Nutzungsart vorsieht. Der Anhänger inklusive farbigem Bändchen müssen, während dem Aufenthalt auf der Golfanlage gut sichtbar an seinem Spielbag befestigt werden. Das Verändern des Anhängers ist verboten. Das Spielen mit falschem oder ohne Anhänger wird dementsprechend geahndet. Jeder Nutzer ist für seinen Anhänger persönlich verantwortlich.

6. Wildschutzzaun (WSZ)
Der Wildschutzzaun ist Aus. Befindet sich der Ball über dem WSZ, so ist er nach Regel 18.2 verloren bzw. im Aus. Der Spieler muss Erleichterung mit Strafe von Schlag- und Distanzverlust in Anspruch nehmen, in dem er sich einen Strafschlag hinzurechnet und einen neuen Ball von der Stelle spielt, von der der vorherige Schlag ausgeführt wurde, siehe Regel 14.6. Befindet sich der Ball mit einem Teil am WSZ noch innerhalb des Platzes bzw. innerhalb von zwei Schlägerlängen (längster Schläger im Bag, nicht der Putter) vom WSZ entfernt. Muss ein Sicherheitsbereich von zwei Schlägerlängen, nicht näher zur Fahne vom WSZ entfernt, festgestellt werden. Von diesem Punkt darf der Ball straflos innerhalb einer Schlägerlänge nicht näher zur Fahne nach Regel 14.3b/c ins Spiel gebracht werden. Das Übersteigen des WSZ zum Ballsuchen ist verboten.

7
. „Ready Golf“
Das Spielen außer Reihe in sicherheits- und verantwortungsbewusster Weise ist erwünscht/empfohlen aber nicht verpflichtend. „Ready Golf“ ist kein Verstoß gegen die Etikette. Vor Rundenbeginn stimmen die Spieler ab, „Ready Golf“ zu spielen oder nicht. Es müssen alle Spieler eines Flights einverstanden sein.

8. Hunde
Das Führen von Hunden ist nur an der Leine auf der Golfanlage gestattet. Der Besitzer haftet für verursachte Schäden durch den Hund. Alle Hinterlassenschaften des Tieres müssen sofort beseitigt werden. Der Hund muss vor Spielbeginn im Sekretariat angemeldet werden.

9. Startzeiten und Rundenbeginn
Die Reservierung von Startzeiten ist freiwillig aber für alle Golfer verbindlich. Der Spieler hat sich vor Rundenbeginn zu informieren, ob der Spielstart ohne reservierte Startzeit zum gewählten Zeitpunkt möglich ist. Ansonsten muss er warten, bis eine Startzeit frei ist. Der Rundenbeginn an Tee 10 ist am Freitag ab 13:00 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen nicht gestattet. Diese Regelung kann in Ausnahmefällen durch das Sekretariat aufgehoben werden. Bei Start an Tee 10 haben Spieler auf Bahn 9 am Abschlag Vorrecht.

10. E-Carts
Vermeiden Sie das Fahren innerhalb von Spurrillen und im Rough. Fahren Sie ausschließlich auf den vorhergesehenen Wegstücken oder durch Markierungen aufgezeigten Strecken auf dem Platz oder am Fairwayrand. Halten Sie mindestens 20 Meter Abstand zum Grün.

 

B. Platzregeln

1. Aus und Platzgrenzen - Regel 18.2
Aus wird durch die Linie zwischen den platzseitigen Punkten auf Bodenhöhe der weißen Pfähle und/oder Wildschutzzaunpfosten gekennzeichnet. Aus wird auch durch den Verlauf des Wildschutzzauns festgelegt.

2. Penalty Areas - Regel 17
Alle Bereiche des Platzes, die durch rote oder gelbe Pfähle bzw. rote oder gelbe Linien gekennzeichnet sind. Sofern rote oder gelbe Linien die Grenzen der Penalty Areas kennzeichnen, haben diese Vorrang.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse - Regel 16.1
„Boden in Ausbesserung“ ist durch blaue Umrandung und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
Kennzeichnen blaue Linien „Boden in Ausbesserung“, haben diese Vorrang.
Frisch verlegte Soden und Risse im Boden in Bereichen des Geländes, das auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnitten ist, sind „Boden in Ausbesserung“.
Eine Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert. Aufgeworfenes oder den Laufweg eines Tiers behindert ist.
Alle Wege mit künstlicher Oberfläche (geteert, gepflastert, oder geschottert) an den Bahnen 6, 8, 9, 10, 12, 13, 14 und 18 sind unbewegliche Hemmnisse.
Mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen. Alle Vertiefungen und Gräben, in die Drainagen münden.

4. Spielverbotszonen - Regel 2.4
Sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in einer Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren. Es besteht Betretungsverbot. Ein Betreten dieser Spielverbotszonen kann als schwerwiegender Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien angesehen werden.

5. Üben/ Einschränkung von Übungsschlägen zwischen zwei Löchern - Regel 5.5b
Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Ein Spieler darf keinen Übungsschlag (z. B. „Putten oder Chippen”) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

6. Spielgeschwindigkeit - Regel 5.6
Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) haben, und lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie spielen. Die Richtlinien für zügiges Spiel werden strikt durchgesetzt.
Richtspielzeit bei 18 Loch: 4h 30Min.
Richtspielzeit bei 9 Loch: 2h 15Min.

7. Unterbrechung des Spiels; Wiederaufnahme des Spiels - Regel 5.7b
Eine Spielunterbrechnung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Ton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechnungen werden durch drei aufeinanderfolgende Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch zwei kurze Signaltöne bekannt gegeben.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

8. Verhaltensrichtlinien - Regel 1.2
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Fehlverhalten:
- Mit einem Trolley zwischen Grün u. Bunker hindurchzufahren
- Pitchmarken nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots (auf Fairway und im Semirough) nicht zurückzulegen
- Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen, den Schläger zu beschädigen und den Rasen zu beschädigen oder einen Schläger zu werfen.
- Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken
- Herausschlagen von Divots bei Probeschwüngen auf der Teebox
- Missachtung von „Ready Golf“ Regel 5.6b, wenn abgesprochen
Strafe für Verstoß: Entscheidung gemäß Spielleitung – diese kann von Verwarnung bis zur Disqualifikation führen

Schwerwiegendes Fehlverhalten:
- Absichtlich das Grün beschädigen.
- Absichtlich oder unabsichtlich mit einem Trolley über das Vorgrün bzw. Grün zu fahren.
- Ein Golfbag oder Trolley auf dem Vor-/Grün abzustellen.
- Abweichend von der Platzvorbereitung, eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen.
- Einen Schläger in Richtung anderer Personen zu werfen.
- Falsches Verwenden von gelben Driving Range Bällen. Mitnahme von gelben Driving Range Bällen. Spielen von gelben Driving Range Bällen auf dem Platz.
- Rücksichtslosigkeit, unsportliches Verhalten und Drohungen gegenüber anderen Spielern, Referees, Zuschauern, Platzarbeitern oder Personal.
- Das Betreten von Spielverbotszonen insbesondere von Biotopen kann mit Platzverbot geahndet werden.

Strafe für Verstoß im Wettspiel:
im Lochspiel: mindestens Lochverlust bis zu Disqualifikation
im Zählspiel: mindestens Grundstrafe bis zu Disqualifikation
Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird der Geschäftsführung verhängt.
In- und außerhalb eines Wettspiels kann die Geschäftsleitung den Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot erteilen.

9. Strafen
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

10. Hinweise
Der Messpunkt auf dem Abschlag zeigt die Entfernung zur Grünmitte.
Die Entfernungsmarkierungen am Fairway-Rand zum Grünanfang:
Pfosten mit weißem Ring = 200 m
Pfosten mit gelbem Ring = 150 m
Pfosten mit rotem Ring = 100 m

Stand: 01.01.2022